WARTUNG VON BRANDSCHUTZANLAGEN
Wir führen für Sie die Wartung und Prüfung aller
Feuerschutzeinrichtungen durch. Diese Arbeiten werden von uns
nach den jeweils gültigen Vorschriften und Errichterempfehlungen
durchgeführt.
Ihre Vorteile
- In unseren Wartungspauschalen sind alle für eine Prüfung
erforderlichen Prüfwerkzeuge sowie Prüfzeugnisse
enthalten.
- Wenn Sie einen Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen haben,
sorgen wir für die Einhaltung der Prüffristen.
- Sie müssen sich nicht mehr um Termine für die
Einhaltung der Prüffristen kümmern.
- Wir koordinieren auf Wunsch die Termine mit anderen Firmen
und Behörden die mit unseren Prüfungen verbunden
sind.
- Regelmäßige Wartungen sind in den entsprechenden
Richtlinien für Feuerschutzeinrichtungen vorgeschrieben.
Nach folgenden Richtlinien bieten wir Ihnen unsere Wartungen
an:
Beachten
Sie auch unsere Beispiele für mangelnde Wartung
DIN VDE 0833
Hieraus geht hervor, dass eine Wartung bzw. Prüfung
der Gefahrmeldeanlage vierteljährlich erforderlich ist.
BGR 134
Für CO2-Löschanlagen verweisen wir auf die BGR 134
welche eine jährliche Überprüfung durch einen
Sachkundigen vorschreibt.
DIN 14406
Hier wird die Prüfung von Feuerlöschgeräten alle
zwei Jahre gefordert.
DIN 14461 und DIN 14818
Gemäß dieser Normen ist die Prüfung
von Wand- und Überflurhydranten einmal jährlich erforderlich.
DIN 18232
Nach dieser DIN ist die Prüfung von Rauch-Wärme-Abzuganlagen
(RWA) einmal im Jahr gefordert.
DiBt-Richtlinien
In diesen Richtlinien wird eine Prüfung der
Feststellanlage einmal im Jahr vorgeschrieben.