Brandmeldeanlagen

Eine genaue Lokalisierung des Gefahrenbereiches durch eine Brandmeldeanlage ermöglicht der Feuerwehr oder anderen Rettungskräften den wirksamen Löscheinsatz und die effiziente Rettung von Mensch und Tier. Ein detailliertes und umfassendes Brandschutzkonzept dient der Schadensminimierung und begrenzt die Existenzgefährdung im Ereignisfall. Mithilfe von Brandmeldeanlagen soll die Entstehung eines Brandes verhindert und die Ausbreitung von Feuer und Rauch abgewehrt werden. Dieses ist nur möglich durch

  • Frühzeitiges Erkennen von Bränden, schon in der Entstehungsphase
  • Detaillierte Informationen über den Gefahrenherd und eine gezielte Alarmierung
  • Eine automatische Ansteuerung von Brandschutz- oder Betriebseinrichtungen
Die von uns vertriebenen Gefahrenmeldesysteme entsprechen den höchsten Anforderungen und sind nach den aktuell gültigen Richtlinien zugelassen. Wir legen sehr viel Wert darauf, dem Kunden ein Höchstmaß an Flexibilität für das System anzubieten. Ebenfalls beachten wir, dass Anlagen, die neu installiert werden, kostengünstig an bestehende Systeme angebunden werden können.

Neben den Installationskosten für die Anlagen achten wir außerdem darauf, dass die Folgekosten für Wartung, Instandhaltung und evtl. Erweiterungen für Sie immer überschaubar bleiben. Sie erhalten von uns Systeme, bei denen Sie immer die Gewährleistung haben, zwischen einer größeren Auswahl von Errichtern und Instandhaltern zu wählen. Daher sind Sie nach der Installation nicht an nur einen Errichter gebunden.

Unsere Lieferanten sind Systemhersteller, die den Vertrieb über qualifizierte Errichter betreiben, um dem Kunden eine hohe Flexibilität zu gewährleisten. Wir passen uns Ihren Anforderungen an und bieten immer das optimale Konzept an.

Normen, Richtlinien und Verordnungen


Brandmeldeanlagen dienen dem Schutz von Leben und Sachwerten. Daher ist es eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass bei der Herstellung, Funktion und Anwendung der Anlagen einschließlich ihrer Peripherie besondere Anforderungen und gesetzliche Regelungen erfüllt werden.

Eine Alarmierung von Rettungskräften nach der Entdeckung und Lokalisierung eines Brandes ist eine wesentliche Aufgabe der Gefahrenmeldeanlage. Örtliche Anschlussbedingungen der Feuerwehr müssen erfüllt sowie interne und externe Alarmierungen fachgerecht geplant werden.

Aufgrund der Komplexität der Sicherheitsanforderungen an Spezifizierung, Planung und Projektierung einer Brandmeldeanlage dürfen diese Aufgaben nur von Fachfirmen mit anerkannter, zertifizierter Kompetenz, wie wir sie besitzen, ausgeführt werden. Die von uns vertriebenen normen- und richtlinienkonformen Meldesysteme garantieren höchsten Qualitätsstandard und größtmögliche Sicherheit.

Gefahrenmeldetechnik: Sprachalarmierung


In Verbindung mit einer Brandmeldeanlage ist eine Sprachalarmierung eine optimale Lösung zum Schutz von Menschenleben. Studien haben ergeben, dass eine sprachgeführte Alarmierung wesentlich ernster genommen wird als eine rein akustische Alarmierung. Außerdem können hierdurch Evakuierungen ohne Gefahr von Panik realisiert und vor allem verkürzt werden. In Gebäudekomplexen, in denen viele Menschen zusammentreffen, sei es in Flughäfen, Hotels, Einkaufszentren, Krankenhäuser oder Industrieanlagen, wird durch die komplexen Gebäudestrukturen eine gezielte Alarmierung immer wichtiger. Durch die Sprachalarmierung können eindeutige Hinweise und Anweisungen in den betroffenen Bereichen ausgegeben und somit die Personen aus den Gefahrenbereichen gelenkt werden.

In der DIN VDE 0833-4 und EN 54 wird inzwischen eindeutig die Kopplung zwischen Sprachalarmierung und Brandmeldeanlagen geregelt. In Zukunft werden die Brandmeldetechnik und Evakuierung immer weiter zusammenwachsen. Daher bietet die Möglichkeit einer Vernetzung der Brandmeldetechnik mit der Sprachalarmierung entscheidende Vorteile.

Das von uns vertriebene System Variodyn D1 ist als erstes System beim VdS gelistet und zugelassen worden und entspricht den Anforderungen der EN-54-16.

Private Anwendungen: Rauchmelder


Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen, wie den Einsatz von Rauchmeldern, zur Katastrophe führen. Brände werden in Privathaushalten vor allem nachts zur tödlichen Gefahr. Der Grund ist u. a. darin zu suchen, dass der Mensch im Schlaf nichts riecht. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein; die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken.

Inzwischen sind in den meisten Bundesländern Rauchmelder, gemäß der jeweiligen Landesbauordnung, für Wohnhäuser Pflicht. Die Rauchmelder müssen der DIN 14 676 entsprechen und angebracht werden. Die lebensrettenden Rauchmelder sind klein, unauffällig und leicht zu installieren. Hochwertige Rauchmelder mit VdS-Prüfzeichen funktionieren nach einem optischen bzw. thermischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und demzufolge eine entsprechende Alarmmeldung ermöglicht.